Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

 „Die Kunden haben künftig die Möglichkeit, sich einen Schornsteinfeger für 80 Prozent der Tätigkeiten auszusuchen“, aber... die sogenannten staatlichen Aufgaben im Sinne der Brandsicherheit übernimmt weiterhin der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in seinem Kehrbezirk. Dazu zählen die Feuerstättenschau einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen, die Ausstellung des Feuerstättenbescheids, die Abnahme von neuen Kaminen und Anlagen (Ofen, Heizungen usw.) sowie die Überwachung der fristgerechten Kehrungen und Überprüfungen inklusive Rücksendung der Formblätter (Nachweis über die Kehrung/Überprüfung durch einen Fremd - Kaminkehrerbetrieb).
In sieben Jahren zweimal (ca. alle dreieinhalb Jahre (bisher fünf)) kommt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zur Feuerstättenschau. Dabei werden alle Feuerungsanlagen (Feuerstätten und Abgasanlagen) begutachtet. Nach der Feuerstättenschau erhält der Hausbesitzer einen Bescheid. Darin steht, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den einzelnen Feuerungsanlagen künftig durchgeführt werden müssen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vermerkt außerdem, wann die Arbeiten erledigt werden müssen. Nun liegt es am Hausbesitzer, sich darum zu kümmern, dass alle Fristen eingehalten werden.