Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten

Neue Regeln für Feuerstätten:
- Wer wird betroffen sein?
- Was muss ich jetzt machen?

Mit der Revision der„Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ - kurz 1. BImSchV -plant der Gesetzgeber, erstmals auch die Emissionen von Kleinstfeuerungsanlagen wie z.B. dem klassischen Kamin- oder Kachelofen zu regeln. Hintergrund der Verordnung ist im Wesentlichen der Feinstaubausstoß häuslicher Feuerstätten, wobei rund 2/3 der Gesamtemissionen durch Geräte, die 20 Jahre und älter sind, verursacht werden.
Der Entwurf zur 1. BImSchV wird voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Kabinett zugeleitet und muss anschließend noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Nachstehend einige Erläuterungen zu den wichtigsten Punkten der geplanten Neuregelungen nach derzeitigem Kenntnisstand:

Welche Geräte sind betroffen?
Die neue Verordnung bezieht sowohl Alt- als auch Neugeräte ein und sieht moderate Übergangsfristen vor.

Wie sind die Regelungen für Altgeräte?
Die neue 1. BImSchV wird zunächst einmal Emissionsgrenzwerte festlegen. Für bereits installierte Feuerstätten gelten nach dem Verordnungsentwurf dann die folgenden Regelungen mit moderaten Übergangsfristen:

Wichtig: Die Übergangsfristen für Altgeräte
Für Altgeräte greifen die neuen Regelungen – so der derzeitige Planungsstand – erst ab 2015! Der Verordnungsentwurf richtet sich dabei nach dem Jahr der Typenprüfung.
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 der Typenprüfung unterzogen wurden – und damit im Jahre 2015 bereits 40 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen für unterschiedliche Jahre der Typenprüfung folgen bis Anfang 2025.
Die letzte Stufe, die nach derzeitiger Planung mit dem Jahreswechsel 2024/2025 kommt, umfasst alle Geräte, die ab 1995 bis zum In-Kraft-Treten der Novelle geprüft wurden.
Durch die klare Regelung der Übergangfristen erhält der Verbraucher Planungssicherheit und kann sich langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.

Rechnet sich der Austausch von Altgeräten überhaupt?
Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades weniger Brennstoff. Damit ist CO2-neutrales Heizen mit Holz auch unter den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den Geldbeutel und hilft der Umwelt.

Wird es bei den Altgeräten auch Ausnahmen geben?
Ja – Ausnahmen sind geplant. So sind private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, von der neuen 1. BImSchV ausge-nommen.

Wie sind die Regelungen für Neugeräte?
Die neue 1. BImSchV gilt selbstverständlich auch für Neugeräte. Sie sieht zwei Stufen für die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte vor, wobei die erste Stufe unmittelbar mit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung verknüpft ist. Die zweite Stufe beginnt dann im Jahre 2015 mit niedrigeren Grenzwerten.
Demnach muss auch für Neugeräte die Einhaltung der E-missionsgrenzwerte nachgewiesen werden. Dies bedeutet wie bei den Altgeräten jedoch nicht automatisch eine vor Ort Messung durch den Schornsteinfeger. Die Ergebnisse der Staubmessungen im Rahmen einer Typenprüfung sind hier ebenfalls als Nachweis ausreichend. Entsprechende Angaben zum Hersteller und um welchen Gerätetyp es sich handelt, sind auf dem Typenschild am Gerät angebracht.
Dies ermöglicht es, die Einhaltung der Grenzwerte beim Hersteller anzufragen oder ab Anfang 2008 in der neuen HKI-Datenbank zu recherchieren.
Wichtig:
Geräte, die die Anforderungen der 1. Grenzwertstufe erfüllen, genießen Bestandsschutz und dürfen auch nach In-Kraft-Treten der 2. Stufe weiter betrieben werden!
Als Faustregel gilt: Die meisten der heute im Verkauf befindlichen Geräte erfüllen die geplanten Anforderungen der ersten Stufe – und zwar unabhängig von der Preisklasse. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch. Zum Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise das Zertifikat „DINPlus geprüft“.

Nicht der Preis entscheidet, sondern die Technik
Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von un-abhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch heutzutage das Emissionsverhalten im Rahmen der bereits erwähnten Typenprüfung dokumentiert.

HKI-Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von Feuerstätten
Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank zur Recherche an.

Was sollte ich jetzt tun?
Sind Sie bereits Besitzer einer Feuerstätte, sollten Sie abwarten. Denn die neue 1. BImSchV muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Dementsprechend stehen auch die zu erwartenden Regelungen noch nicht endgültig fest.
Planen Sie die Anschaffung einer neuen Feuerstätte, sollten Sie beim Kauf nach den Emissionswerten der Feuerstätte fragen oder auf das DINPlus-Zeichen und andere Zertifikate achten. Nutzen Sie zudem ab Januar 2008 die neue HKI-Online Datenbank, um sich über Eigenschaften Ihres Gerätes zu erkundigen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Diesen Bericht zum Thema Feinstaub finden Sie auch im Downloadbereich als pdf - Datei

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