Der Feuerstättenbescheid
 
Die Änderung des neuen Schornsteinfeger-Hand-werkergesetz (SchfHwG) verpflichtet mich, für die Gebäude, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen. In der Übergangszeit (bis Ende 2012) führe ich als Ihr zuständiger Bezirkskaminkehrermeister alle fünf Jahre in Ihrem Gebäude eine Feuerstättenschau durch. Ab dem Jahre 2013 führe ich als Ihr Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal in Ihrem Gebäude eine Feuerstättenschau durch. Diese Begutachtung aller Feuerstätten einschließlich Abgasanlagen dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen. Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen.

Daher sind wir vom Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut worden.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig.

Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind. Aufgrund des Aufwandes für den Feuerstättenbescheid ist dieser kostenpflichtig. Im neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz ist der Feuerstättenbescheid verankert und muss jedem Kunden zugestellt werden.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie da!  

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