Die neue Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) - gültig ab 01.01.2010

Alle für die Sicherheit, Brand- und Klimaschutz erforderlichen Tätigkeiten und auch die Häufigkeit von Kehrarbeiten und Überprüfungen an Feuerungs- und Lüftungsanlagen wurden bisher länderspezifisch in 16 verschiedenen Kehr- und Überprüfungsordnungen geregelt.
Im Zuge der Veränderungen und auf Grund der EU-Forderungen hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit im Schornsteinfegerhandwerk wurde auch die Kehr- und Überprüfungsordnung vereinheitlicht. Die Grundlage für die ab 01.01.2010 umgesetzte Kehr- und Überprüfungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland bildet einerseits ein unabhängiges arbeitswissenschaftliches Gutachten, in dem die erforderlichen Zeiten neutral erfasst wurden und andererseits ein technisches Hearing von allen Herstellern und Experten die die notwendigen Tätigkeiten beschrieben, damit auch die modernsten Feuerstätten sicher betrieben werden können.

Das bedeutet aber auch, dass die Kehr- und Überprüfungsordnung neue Bezeichnungen, Abkürzungen und Arbeitswerte beinhaltet. Alle Beteiligten müssen sich jetzt an die neue Kehr- und Überprüfungsordnung wieder gewöhnen.

Beispiel:
Die bisherige Verwaltungsgebühr für jedes Gebäude wurde nicht mehr in die Gebührensystematik eingearbeitet. Nunmehr spiegeln die ab 2010 gültigen Arbeitswerte den jeweiligen durchschnittlichen Zeitaufwand der Arbeiten vor Ort wieder. Dies bedeutet, ab 2010 mehr Gebührengerechtigkeit für die gesamten Schornsteinfegertätigkeiten. Dort wo mehr Arbeiten geleistet werden, in der Regel handelt es sich hierbei um die Kehrtätigkeiten an Schornsteinen an denen Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen sind, steigen die Gebühren proportional zu der notwendigen Anzahl der Kehrungen, wo weniger Arbeitsaufwand nötig ist, reduzieren sich die Gebühren.

Wussten Sie, dass ein Kaminkehrer im Durchschnitt etwa 25.000 km im Jahr, in seinem Kehrbezirk, zurück legt?

Eine Erklärung zur neu eingeführten Fahrtpauschale:

Bei der bisherigen Berechnungsweise wurden die Fahrtkosten auf jede Tätigkeit mit einem prozentualen Aufschlag auf jeden Arbeitswert berechnet. Bei der Fahrtpauschale handelt es sich um einen Durchschnittssatz der auch berücksichtigt, dass in Mehrfamilienhäusern mehrere Wohneinheiten an einem Tag bearbeitet werden können. Der Gesetzgeber hat sich bewusst bei der Fahrtpauschale zu einer Verteilung dieser Last für alle Nutzer einer Feuerungsanlage entschieden, unabhängig von dem zu leistenden Arbeitsaufwand vor Ort.
Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz ist für alle anzuwenden.


Infolge dessen ist die Fahrtpauschale keine Pauschale, die die Entfernung von Nutzungseinheit zu Nutzungseinheit abdeckt, sondern eine Pauschale, die von der Jahreskilometerleistung eines Kehrbezirkes abgeleitet wird.

Der dafür notwendige Arbeitszeitaufwand wurde durch die durchschnittliche Anzahl der Nutzungseinheiten in einem Kehrbezirk geteilt und ergibt dann den festgesetzten Arbeitswert je Nutzungseinheit.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie da!  

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